In familien- und vormundschaftsrechtlichen Verfahren erbringt die Kanzlei Rechtsdienstleistungen und vertritt Mandanten u.a. in Polen und Warschau in

Scheidungs-, Trennungs- und Ungültigkeitsklagen von Ehen;

Unterhaltssachen;

die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten sowie die Begründung der Gütertrennung zwischen den Ehegatten;

Rechtssachen, die die elterliche Sorge, den Umgang mit dem Kind sowie Fragen des Sorgerechts und der Vormundschaft betreffen;

 Fälle, die die Feststellung einer unwirksamen Vaterschaftsanerkennung, die Verweigerung der Vaterschaft oder die Feststellung der Abstammung eines Kindes betreffen;
 Fälle, die das internationale Familienrecht betreffen (Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, erstellt in Den Haag am 25. Oktober 1980).