Aufgrund der attraktiven Preise kaufen immer mehr Deutsche Immobilien und Grundstücke in Polen. Insbesondere Ferienhäuser an der Ostsee erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer mit dem Grundstückskauf liebäugelt, sollte sich mit den rechtlichen Voraussetzungen in Polen vertraut machen, wobei dieser Artikel unterstützen soll.

Gesetzliche Grundlage für den Immobilienkauf ist das polnische Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Seit dem EU-Beitritt Polens benötigt man als EU-Ausländer für den Grundstückskauf keine Genehmigung mehr. Eine Ausnahme bilden hier landwirtschaftliche Grundstücke. Für diese Grundstücke ist vor dem Kauf eine Genehmigung einzuholen, da ansonsten der Kaufvertrag unwirksam ist. Mit der Grundstücksnummer kann das polnische Grundbuch (rejestr ksiąg wieczystych, unter der Seite https://ekw.ms.gov.pl/) auch von Privatpersonen online eingesehen und auf Belastungen überprüft werden. Im so genannten Geoportal (unter der Seite https://www.geoportal.gov.pl/) kann das Grundstück zudem lokalisiert werden.

Nach Auswahl des Grundstücks, erwartet der Verkäufer als Sicherheit oft den Abschluss eines Vorvertrags, welcher den Kaufpreis und einen Termin für den Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages bestimmt. Dabei wird meist auch eine Draufgabe (auf Polnisch zaliczka) oder ein Reuegeld (auf Polnisch zadatek) geleistet. Dies ist eine wichtige Unterscheidung, da eine Draufgabe zurückerstattet wird, ein Reuegeld hingegen nicht. Unter anderem deshalb sollte auch der Vorvertrag von einem Anwalt überprüft werden. Artikel 394 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs besagt, dass “im Falle des Nichterfüllung des Vertrages durch eine Partei die andere Partei ohne Setzung einer Nachfrist zum Vertrage zurücktreten und das Reuegeld behalten und, sofern sie das Reuegeld selbst geleistet hat, die Zahlung eines doppelt so hohen Betrages verlangen kann.”

Der Kauf selbst sollte zur Vermeidung von Problemen nicht beim deutschen, sondern in jedem Fall beim polnischen Notar erfolgen, wobei bei Bedarf auch ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein sollte. Es empfiehlt sich außerdem, Kaufvertrag, Grundbuch und notarielle Urkunde anwaltlich überprüfen zu lassen. Die Zahlung des Grundstückspreises und der Zivilvertragssteuer in Höhe von 2 % erfolgt beim Notar, meist per Sofortüberweisung. Zusätzlich fallen natürlich Notarkosten an, die üblicherweise vom Käufer getragen werden. Wer gedenkt, sich in Polen zur Ruhe zu setzen, sollte sich auch mit den steuer- und erbrechtlichen Änderungen auseinandersetzen, bzw. sich dazu beraten lassen.

Insgesamt gilt also: Auch wenn der Grundstückskauf in Polen durch EU-Ausländer inzwischen recht unproblematisch möglich ist, ist einiges zu beachten und der Gang zum Anwalt, insbesondere für Personen, die mit der polnischen Sprache oder dem polnischen Recht nicht vertraut sind, ist dringend anzuraten.